Tiere halten im Garten – was ist erlaubt?

Wer über einen eigenen Garten verfügt hat oft den Wunsch Tiere zu halten. Doch ist das einfach möglich? Wie sehen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Tierhaltung im eigenen Garten aus? Dass Haustiere für den Menschen nicht nur ein Tier sind, sondern ein Familienmitglied ist nicht selten. Dabei geht es schon lange nicht mehr um Hunde und Katzen. Kaninchen, Meerschweinchen und sogar Hühner gehören zu den beliebtesten Haustieren im heimischen Garten dazu. Tiere tun dem Menschen schließlich gut und beleben den Alltag. Doch darf man wirklich jedes Tier im Garten halten? In diesem Artikel möchten wir genau diese Frage thematisieren und Antworten auf die vielen offenen Fragen geben.

Welche Tiere zählen eigentlich unter die so genannten Kleintiere?

Welche Tiere unter die sogenannten Haustiere fallen, ist gesetzlich geregelt. Natürlich ist es erlaubt, Kleintiere im Garten zu halten. Nur in einigen Ausnahmefällen kommt es dabei zu einem Verbot oder einer Einschränkung. Doch welche fallen darunter? Folgende Tiere werden als Kleintiere bezeichnet:

  • Hunde und Katzen
  • Fische und kleine Reptilien
  • Kaninchen und Meerschweinchen
  • andere Nagetiere
  • Vögel

In dieser Auflistung sind keine Tiere, wie beispielsweise Hühner oder Minischweine aufgelistet. Diese werden jedoch immer beliebter als Haustier. Normalerweise fallen diese Tiere unter die sogenannten Nutztiere. Sie können aber auch als Kleintiere bezeichnet werden. In diesem Fall entscheidet in der Regel jedoch der Einzelfall.

Tiere halten im Garten ist daher grundsätzlich nicht verboten. Es gibt jedoch Unterschiede bei Mietobjekten, Eigentumswohnungen und Schrebergärten. Alle Objekte haben ihre ganz eigenen Regeln, wenn es um die Tierhaltung im eigenen Garten geht.

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Tiere halten im gemieteten oder gepachteten Garten

Grundsätzlich darf ein Vermieter die Haltung von Kleintieren nicht verbieten. Allerdings nur, wenn diese auch unter die Kategorie Kleintiere fallen. Deutlich schwieriger ist die Lage, wenn es um Käfige, Volieren oder andere Gehege für die eigenen Tiere geht. Ohne Genehmigung ist der Bau solcher Außengehege nicht erlaubt. Es ist daher wichtig, sich mit seinem Vermieter in Verbindung zu setzen und alle Einzelheiten zu besprechen. Sollten die Kleintiere jedoch Nachbarn oder andere Menschen belästigen, ist ein Verbot der Haltung möglich.

Doch wie sieht es in einem Schrebergarten aus? Dort gibt es wiederum gesonderte Regelungen. In jedem Schrebergartenverein sind die Regelungen anders. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die Regeln zu informieren. In den meisten Kleingartenanlagen ist die Tierhaltung nicht erlaubt.

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Tiere halten in der Eigentumswohnung

Viele Eigentumswohnungsbesitzer verfügen ebenfalls über einen kleinen Garten. Grundsätzlich gelten in der Eigentumswohnung oftmals die gleichen Gesetze, wie im Mietrecht. Wer eine Eigentumswohnung mit Garten kauft sollte sich im Vorfeld die Hausordnung anschauen. Sollte dort klar geregelt sein, dass keinerlei Tiere im Garten erlaubt sind, muss man sich daran halten. In einigen Eigentumswohnungen ist die Haltung von Kleintieren komplett verboten.
Meistens ist nur eine mehrheitliche Zustimmung seitens der weiteren Eigentümer die Haltung von Tieren im Garten möglich. Das bedeutet, dass sollte Entscheidungen in der Regel gemeinschaftlich entschieden werden.

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Was muss bei der Tierhaltung im Garten beachtet werden?

Wer sich dafür entscheidet, Kleintiere im eigenen Garten zu halten sollten beachten, dass dies artgerecht abläuft. In der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung steht genau beschrieben, was unter einer artgerechten Tierhaltung verstanden wird. Alle Tiere, ob Hühner, Kaninchen oder Minischweine brauchen ausreichend Platz, Tageslicht, Auslauf und natürlich auch Beschäftigung. Wichtig ist aber auch ein geeigneter Unterschlupf, ausreichend Wasser und natürlich Futter.

Außerdem ist es wichtig, dass die Anzahl der Tiere überschaubar ist. Hühner dürfen beispielsweise nur in der Größe gehalten werden, die der maximalen Selbstversorgung dienen. Wer beispielsweise 50 Hühner im Garten halten möchte und damit die gesamte Nachbarschaft mit Eiern versorgt braucht eine Genehmigung. In einigen Bundesländern ist die Hühnerhaltung von bis zu 20 Tieren im eigenen Garten erlaubt. Solche Begrenzungen gibt es aber auch bei einigen anderen Kleintieren. Wer beispielsweise 50 Kaninchen im Garten halten möchte, könnte auch damit Probleme bekommen.

Kann es zu einem Tierhaltungsverbot im Garten kommen?

Diese Frage ist mit einem eindeutigen Ja zu beantworten. Es ist möglich, dass jemandem ein Tierhaltungsverbot im Garten ausgesprochen wird. Ein solches Verbot wird in der Regel gerichtlich entschieden. Damit ein solches überhaupt ausgesprochen werden kann, müssen schon gravierende Gründe vorliegen. Beispielsweise kann eine nicht artgerechte Tierhaltung zu einem Haltungsverbot führen. Genauso wie der illegale Handel mit Tieren oder eine unzumutbare Geruchs- und Lärmbelästigung.

Fazit: Tierhaltung im Garten grundsätzlich nicht verboten

Grundsätzlich ist die Haltung von Tieren im heimischen Garten nicht verboten. Je nachdem, ob man über einen Schrebergarten verfügt, ein eigenes Haus hat oder in einer Eigentümergemeinschaft lebt, gibt es verschiedene Regeln, an die sich der Tierhalter halten muss. In erster Linie stehen bei der Haltung von Tieren im Garten immer das Wohle des Tieres im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Haltung immer artgerecht erfolgen muss. Sollte dies nicht der Fall sein oder es zu einer Geruchs- und Lärmbelästigung kommen, kann ein komplettes Tierhaltungsverbot vom Gericht ausgesprochen werden. Dementsprechend muss sich jeder Tierhalter an bestimmte Regeln halten und zum Wohle der Tiere entscheiden.

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Bild von Zoran Dakovic auf Pixabay

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Hajo Simons
Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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