Der Hundeführerschein

Die Bedeutung eines Hundeführerscheins nimmt immer mehr zu. Jedes Bundesland hat hier zwar eigene Vorschriften, jedoch erwerben auch immer mehr Hundehalter:innen freiwillig den Hundeführerschein.

Denn wer den Hundeführerschein besteht, kann die eigene Sachkunde über Hunde sowie den Gehorsam des Hundes offiziell nachweisen.

Allgemeine Informationen zum Hundeführerschein

Der Hundeführerschein wird vom örtlichen Veterinäramt für diejenigen Hundehalter:innen ausgestellt, die in einer offiziellen Prüfung unter Beobachtung entsprechend geschulter Sachverständigen den Gehorsam des eigenen Hundes unter Beweis gestellt haben. Umfassendes Wissen rund um Hunde, deren Verhalten, Haltung und Gesundheit wird vorher in einer Theorieprüfung abgefragt. Für manche Hunderassen wird ein entsprechender Nachweis benötigt, um eine Haltungsgenehmigung zu erhalten. Typischerweise wird so ein Nachweis zur Haltung einer Hunderasse von den sogenannten Rasselisten eingefordert. Übrigens: Das ist unabhängig davon, welchen Namen der Hund hat – ob nun originell, süß oder in Anlehnung an eine bekannte Hollywood-Größe.

In diesen Bundesländern ist der Hundeführerschein Pflicht

Während vor einigen Jahren der Erwerb des Hundeführerscheins noch vollkommen freiwillig war, nimmt die Zahl derjenigen Bundesländer zu, in denen der Hundeführerschein verpflichtend ist. Besonders häufig sind bestimmte Privilegien an den Erwerb des Hundeführerscheins gekoppelt. So wird man von der allgemeinen Leinenpflicht befreit oder bekommt Steuervorteile auf die Hundesteuer, wenn man den Hundeführerschein hat.

Niedersachsen ist das erste Bundesland, in dem ein Hundeführerschein noch vor Anschaffung des Hundes notwendig ist bzw. innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung des Hundes vollständig absolviert werden muss. Der Hundeführerschein in Niedersachsen ist somit verpflichtend. Wird die Prüfung nicht fristgerecht absolviert, können die örtlichen Behörden einem den Hund wieder wegnehmen. Das Bundesland möchte so ein Mindestmaß an Sachkunde rund um Hunde sowie einen gewissen Grundgehorsam aller in dem Bundesland lebenden Hunde sicherstellen. Insgesamt soll so die Zahl an negativen Vorfällen mit Hunden im Alltag verringert werden.

Tierschutzorganisationen unterstützen diese Entwicklung und fordern auch andere Bundesländer dazu auf, sich am Bundesland Niedersachsen ein Beispiel zu nehmen und den Hundeführerschein ebenfalls verpflichtend für alle zu machen.

Verpflichtend für alle ist der Hundeführerschein in Niedersachsen. Ansonsten ist das Ablegen der Hundeführerscheinprüfung in allen anderen Bundesländern bisher freiwillig. Für das Halten bestimmter Hunderassen, sogenannter „Listenhunde“ bzw. Hunderassen der „Rasselisten“ oder auch Hunde ab einer gewissen Körpergröße bzw. einem gewissen Körpergewicht, ist das Erbringen eines Sachkundenachweises, wozu der Hundeführerschein gezählt wird, in allen Bundesländern entweder vor Anschaffung oder bei Auffälligkeiten im Verhalten des Hundes notwendig.

Kriterien zur Prüfungszulassung

Nicht jeder kann die Hundeführerscheinprüfung einfach so ablegen. Auch hier gibt es ein paar Kriterien, die erfüllt sein müssen:

  • Mindestalter der Person von 16 Jahren zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Mindestalter des Hundes von 12 Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Gültiger Impfschutz und Identitätsnachweis (Chip) beim Hund
  • Gültige Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung

Bei bestandener Prüfung wird übrigens der Hundeführerschein nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team ausgestellt. Weitere Mitglieder des Haushaltes oder andere Personen, die ebenfalls häufig mit dem Hund unterwegs sind, müssten ebenfalls einzeln die Prüfung gemeinsam mit dem Hund ablegen. Jeder Prüfungsdurchgang kostet um die 100 Euro.

So läuft die Prüfung zum Hundeführerschein ab

Die Prüfung für den Hundeführerschein ist offiziell geregelt. Es gibt Vorgaben der örtlichen Behörden, welche Prüfungsinhalte vorkommen müssen. Die Prüfung wird von entsprechend geschulten Sachverständigen abgenommen. Die Hundeführerscheinprüfung teilt sich in einen theoretischen und praktischen Teil auf. Zuerst muss der theoretische Teil bestanden werden, bevor man für die Praxisprüfung zugelassen wird.

Bei der Theorieprüfung müssen verschiedene Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Die Fragen stammen aus ganz unterschiedlichen Themenkomplexen rund um den Hund: Hundeverhalten, innerartliche Kommunikation, Mensch-Hund-Kommunikation, Sozialverhalten, Hundeerziehung, Hundegesundheit, Rechtliches rund um den Hund (Tierschutzgesetz), Haltung von Hunden und auch spezifisches Rassewissen. Mindestens 80% der Fragen müssen korrekt beantwortet sein, um die Zulassung für die praktische Prüfung zu erhalten.

Bei der Praxisprüfung wird vor allem der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten im Alltag beurteilt. Aber auch die Beziehung zwischen Mensch und Hund geht mit in die Bewertung ein. Neben verschiedenen Gehorsamkeitsübungen, bei denen typische Kommandos wie Sitz, Platz, Bleib oder Steh zum Einsatz kommen, wird auch der Abruf des Hundes geprüft. Der Hund muss den Gehorsam sowohl im Nah- als auch im Fernbereich und bei Ablenkung unter Beweis stellen.

Auch die Leinenführigkeit wird beurteilt. Ebenfalls wird das Team aus Mensch und Hund in eine typische Alltagssituation gebracht, um auch hier das Verhalten und den Gehorsam des Hundes zu beurteilen. Meist findet dieser Teil der Praxisprüfung in einem Café oder an einem belebten Ort wie in einer Einkaufsmeile oder in einem Einkaufszentrum statt.

Der Ort wird jedoch vorher besprochen, um das Mensch-Hund-Team nicht vollständig ins kalte Wasser springen zu lassen. Wenn man beispielsweise mit dem Hund noch nie in einem Einkaufszentrum war, wäre es nicht fair, wenn die Prüfung ausgerechnet dort ausgetragen werden würde.

In der gesamten praktischen Prüfung erhält man Anweisungen, was als nächstes zu tun ist. Die Sachverständigen begleiten die Prüfung und achten auch darauf, dass der Hund zwischen einzelnen Übungen etwas Zeit hat, sich wieder zu beruhigen, damit die Konzentration in ausreichendem Maße vorhanden bleibt. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, ist dies nicht weiter tragisch. Die gesamte Prüfung oder auch Teile davon können beliebig oft wiederholt werden.

Allerdings kostet jeder neue Anlauf auch wieder Geld. Daher wird empfohlen, die Hundeführerscheinprüfung erst abzulegen, wenn sich Mensch und Hund im theoretischen sowie praktischen Bereich vollkommen sicher fühlen. Das spart am Ende Zeit, Nerven und Geld.

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