Was ist bei einem Hund aus dem Ausland zu beachten?

Immer mehr Tierliebhaber bringen Haustiere, vor allem Hunde, aus dem Ausland mit. Auch wenn es bei uns ebenfalls viele Tiere im Tierheim gibt, sieht es in anderen Ländern doch wesentlich schlimmer aus.

Trotz neuen Gesetzen, wie es sie beispielsweise in Spanien gibt, werden die Tiere häufig misshandelt oder einfach ausgesetzt. Doch was ist zu beachten, wenn man einen Fundhund oder einen Hund aus dem Tierheim und der Tötungsstation mit nach Deutschland nehmen möchte? Dies alles erfahren Sie in diesem Bericht.

Sehen und Mitnehmen funktioniert nicht!

Vielen Tierfreunden bricht das Herz, wenn sie die frei laufenden Hunde sehen, die teilweise nur noch Haut und Knochen sind. Diese einfach einzupacken und mit nach Deutschland zu nehmen ist nicht möglich, da die Hunde geimpft und gechippt sein müssen. Außerdem benötigen sie einen Ausweis.

Hier können Tierschutzorganisationen Hilfestellung geben. Allerdings muss bedacht werden, dass die Tiere zuerst in Quarantäne müssen und ein Arzt das Tier untersuchen muss. Dies heißt also, dass das Tier mindestens einige Wochen noch im Land bleiben muss, bevor die Reise nach Deutschland beginnt. Allerdings kann jeder diese Zeit nutzen, um sich um den Einzug der Fellnase zu kümmern.

Vorbereitung, um die Wartezeit zu verkürzen

Die Zeit des Wartens kann sehr lang sein. Daher kann man sich vorbereiten und alles besorgen, was der Vierbeiner benötigt. Neben Körbchen, Leine, Halsband und Näpfe für Futter und Wasser sind natürlich auch eine Decke oder ein Hundebett wie auch Hundefutter zu besorgen. Gleichzeitig sollte man sich Gedanken machen, ob man eine Hundekrankenversicherung abschließen möchte. Weitere Informationen zu Krankenversicherungen für Hunde kann man im Netz finden.

Überdies ist man mit der Tierschutzorganisation, die bei der Ausreise behilflich ist, immer in Kontakt und kann so stets den aktuellen Stand erfahren. Nach der Quarantäne, den Untersuchungen sowie den Impfungen hat die Fellnase auch einen Chip und einen Ausweis bekommen.

Dabei kann man sich überlegen, nach der Wartezeit wieder in das Urlaubsland zu fahren und den neuen Gefährten mitzunehmen, oder der Hund kommt mit Flugpaten nach Deutschland. Viele Tierschutzorganisationen arbeiten zudem mit Tierheimen in Deutschland zusammen, weshalb es hier auch jährlich einige Transporte gibt.

Darüber sollte man sich im Klaren sein

Wenn es um Hunde aus Spanien geht, handelt es sich meist um Galgos oder Podencos. Diese Hunde sind edel, wunderschön und sehr anhänglich, haben aber ein sehr ausgeprägtes Jagdverhalten und benötigen eine große Menge an Auslauf.

Dass diese Hunde nichts für eine Stadtwohnung sind, sollte klar sein. Außerdem sind sie wahre Ausbruchskünstler, und ein Gartenzaun von 1,80 Meter kann schon zu niedrig sein, wenn sie ihren Drang nach Jagen verspüren.

Nicht auf unseriöse Vermittler einlassen

Leider gibt es auch unseriöse Vermittler, die Geld mit dem Leid der Tierfreunde verdienen möchten. Wichtig ist, dass man sich an die örtlichen Tierschutzorganisationen wendet und sich auch die Räumlichkeiten dieser anschaut. Hier kann man sich schnell ein Bild machen, ob die Organisationen es auch wirklich gut mit den Tieren meinen und sich kümmern.

Seriöse Organisationen erkennt man auch daran, dass sie die neuen Besitzer kennenlernen möchten. Es müssen Angaben zu der Wohnsituation gemacht werden, und häufig finden mehrere Treffen statt, damit sich die Organisation sicher sein kann, dass das Tier in gute Hände kommt.

Dabei kann es auch vorkommen, dass Halter abgelehnt werden, da die räumliche Situation für das Tier nicht passend ist. Zudem wird nach Kindern und anderen Haustieren gefragt und wie der Hund im neuen Zuhause betreut wird.

Da viele Tierschutzorganisationen aus dem Ausland auch mit heimischen Tierheimen zusammenarbeiten, werden die Angaben häufig überprüft, sodass keine falschen Angaben über die Wohnsituation gemacht werden können.

Endlich darf die Fellnase ausreisen

Für die Einreise aus allen Ländern der Welt gilt, dass nur maximal fünf Hunde pro Person über die Grenze gebracht werden dürfen. Dabei muss der Besitzer bestätigen, dass er das Tier oder die Tiere an den neuen Besitzer weitergibt. Es ist außerdem vollkommen gleich, ob es sich um Hunde oder Katzen handelt. Tierbabys dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen ausreisen.

Wird das Tier innerhalb der EU transportiert, ist die Einreise nach Deutschland relativ einfach. Der Hund muss einen Nachweis einer gültigen Tollwut-Schutzimpfung haben. Zudem muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Ausreise durchgeführt worden sein. Des Weiteren ist die Ausreise erst für Tiere aber 15 Wochen erlaubt. Der Mikrochip des Tieres muss dem ISO-Standard 11784 entsprechen und von allen Lesegeräten nach ISO-Norm 11785 auslesbar sein.

Des Weiteren muss das Tier einen EU-Heimtierausweis oder einen entsprechenden Ausweis nach EU-Standard haben. Dort muss der Besitzer eingetragen, und auch die Nummer des Mikrochips muss in dem Ausweis hinterlegt sein.

Gleichzeitig müssen in dem Impfausweise auch das Datum und die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfungen und weiterer Impfungen oder Wurmkuren vermerkt sein. Diese EU-Heimtierausweise erhält man nur vom Tierarzt des jeweiligen Landes.

Ob man dann den Hund selbst von der Tierschutzorganisation abholt, durch einen Flugpaten oder durch einen Tiertransport bringen lässt, muss natürlich jeder selbst entscheiden.

Foto: yulikov via Envato

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